Umweltdachverband & WWF Österreich zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): So geht es naturverträglich!
- Umweltverbände legen gemeinsames Positionspapier zu Förderkriterien für die Wasserkraft vor
- Oberste Prämissen: Begleitendes Energiespar-Programm und Ökostrom-Subventionen an Naturschutzkriterien binden
Wien, 27.05.20 (UWD/WWF) In den kommenden Wochen wird der Regierungsentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erwartet, das die Ökostrom-Förderung neu regeln soll. Wie ökologisch wertvoll das neue Gesetz tatsächlich sein wird, hängt insbesondere von der Naturverträglichkeit ab. Daher legen der WWF Österreich und der Umweltdachverband heute ein gemeinsames Positionspapier mit ihren Kernforderungen für das EAG vor. Damit Klima und Natur gemeinsam geschützt werden, fordern die Umweltverbände die Verankerung konkreter Naturschutzkriterien bei der Ökostromförderung sowie eine Energiespar-Offensive. „Österreich braucht lebendige und klimafitte Flüsse. Daher müssen neue Kraftwerke in Schutzgebieten und an den letzten ökologisch intakten Flüssen wirksam verhindert werden“, fordern WWF-Programmleiterin Hanna Simons und Umweltdachverband-Präsident Franz Maier. Parallel dazu müsse der Umbau des Energiesystems weit umfassender als bisher angelegt werden. „Ambitionierte Klima- und Energieziele sind nur dann erreichbar, wenn die Bundesregierung zugleich wirksame Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs vorlegt, das gesamte Steuersystem ökologisiert und umweltschädliche Subventionen abbaut“, fordern die Umweltverbände.
Klimaschutz ganzheitlich adressieren: Energieverbrauch senken!
„,Ausbau Erneuerbarer Energie‘: Das mag für die meisten Ohren zunächst gut klingen – allerdings ist die Produktion von Strom per se kein Akt ökologischer Nachhaltigkeit und auch im Bereich der Erneuerbaren oftmals mit unwiederbringlicher Naturzerstörung verbunden. Wir wissen, dass wir derzeit in Österreich grundsätzlich einen viel zu hohen Energieverbrauch haben und die natürlich vorhandenen, wertvollen Erdressourcen gnadenlos auf Kosten künftiger Generationen ausbeuten. Das EAG darf deshalb keinesfalls zu einer blinden Förderstelle des Energieverbrauchs werden, sondern muss im Sinne eines ganzheitlich gedachten Klima- und Zukunftsschutzes von einem umfassenden Energiespar- und Effizienz-Programm begleitet werden. Essenziell dafür sind eine ökosoziale Steuerreform und der Abbau klimaschädlicher Subventionen“, appelliert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Klima- und Naturschutz-Check verankern
Die im Regierungsprogramm als Ziel verankerte Naturverträglichkeit der Energiewende muss sich auch im Fördersystem abbilden. „Daher dürfen in Zukunft nur noch jene Projekte subventioniert werden, die außerhalb von ökologisch sehr sensiblen Stecken liegen, die keine Schutzgebiete beeinträchtigen und die für den Klimaschutz wirklich maßgeblich sind“, nennt WWF-Gewässerschutz-Expertin Bettina Urbanek zentrale Kriterien für die Ökostromförderung. Denn jahrzehntelange Fehlentwicklungen haben bereits zu einem großen Verlust an Flusslebensräumen geführt, wie auch die aktuelle BOKU-Studie zeigt. Nur noch 15 Prozent der Flüsse sind in sehr gutem ökologischem Zustand. Bereits 60 Prozent der Fischarten gelten als gefährdet, stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dennoch sind zusätzlich zu den mehr als 5.200 bestehenden Wasserkraftwerken hunderte neue Projekte geplant. „Das aktuelle System subventioniert viele hochproblematische Kraftwerke mit verheerenden Auswirkungen auf sensible Naturlandschaften. Dazu zählen auch Skandalprojekte wie an der Schwarzen Sulm oder an der Ötztaler Ache“, so Urbanek.
Schutzkriterien für lebendige und klimafitte Flüsse – Modernisierung vor Neubau
Um eine effektive und zugleich naturverträgliche Energiewende zu garantieren, fordern WWF und Umweltdachverband wirksame Schutzkriterien für lebendige und klimafitte Flüsse: Daher darf es keine Ökostrom-Subventionen für den Neubau von besonders kritischen Wasserkraftwerken in Schutzgebieten sowie in sehr guten ökologischen Flussstrecken geben. Ebenfalls ausgeschlossen wären jene Kleinstkraftwerke, die nur sehr wenig Energie bringen, aber sehr viel Natur zerstören sowie eine schlechte Fördereffizienz aufweisen. Generell muss laut WWF und UWD das Prinzip „Modernisierung vor Neubau“ gelten, wie es bereits im Nationalen Energie- und Klimaplan verankert ist. Zugleich sind die verpflichtenden Vorgaben von EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie und Wasserrahmen-Richtlinie) auch im Ökostrom-Fördersystem zu berücksichtigen.
Das gemeinsame Positionspapier zu den Förderkriterien der Wasserkraft im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von WWF Österreich und Umweltdachverband steht hier zum Download zur Verfügung.
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