Umweltdachverband: EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nimmt die nächste Hürde

  • Erfolg zum Wohle des Planeten: EU sagt JA zum Nature Restoration Law
  • Gesetz birgt schmerzhafte Kompromisse und einige Schlupflöcher

Wien, 10.11.23 (UWD) „Trotz schmerzhafter Kompromisse freuen wir uns, dass die Appelle der Wissenschaft und der Naturschützer:innen Wirkung gezeigt haben: Für das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde gestern Nacht im Trilog eine Einigung erzielt – eine wegweisende Entscheidung“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Die EU-Länder müssen demnach bis 2030 mindestens 20 % des Landes und der Meere wiederherstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedsstaaten mindestens 30 % der unter das neue Gesetz fallende Lebensraumtypen in einen guten Zustand bringen – bis 2040 60 % und bis 2050 90 %. Bis 2030 sollen die Maßnahmen auf Natura 2000-Gebiete priorisiert werden. „Wir begrüßen es besonders, dass konkrete Anforderungen zur Verbesserung der Natur auf landwirtschaftlichen Flächen und zur Wiederherstellung von Mooren und entwässerten Torfgebieten in die Vereinbarung aufgenommen wurden – zur Verringerung der Emissionen des Agrarsektors und zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt“, betont Maier. Außerdem muss auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bis Ende 2030 eine positive Entwicklung bei zwei der folgenden Indikatoren erreicht werden: Die Populationen der Wiesenschmetterlinge sollen vermehrt, Hecken auf landwirtschaftlichen Flächen gepflanzt und die Kohlenstoffspeicherung in Böden gefördert werden. Auch für den Wald ist ein Indikatorensystem vorgesehen – ebenfalls ein Zugewinn für die Biodiversität!

Schlupflöcher sind bitterer Beigeschmack
Einer der Punkte, der als Schlupfloch massiv missbraucht werden könnte, ist die sogenannte „Notbremse“, nach der die Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme unter „außergewöhnlichen“ Umständen vorübergehend ausgesetzt werden können. Bereits im Zuge des Ukraine-Krieges wurden die für den Naturschutz eingerichteten Brachflächen mit dem Argument der Ernährungssicherheit (vorübergehend) aufgegeben. Letztlich stellte sich jedoch heraus, dass nur wenige dieser Flächen für zusätzliches Getreide dienten. „Wir müssen darauf achten, dass wichtige Biodiversitätsflächen nicht unter dem Vorwand der Lebensmittelproduktion aufgelassen werden. Es ist jetzt an den Bundesländern, die Blockadepolitik endlich aufzugeben und sich konstruktiv auf die Umsetzung des Gesetzes vorzubereiten“, betont Maier.

Die erzielte Einigung muss nun von den Mitgliedstaaten gebilligt werden und danach die entscheidenden Abstimmungen im Umweltausschuss und Plenum des EU-Parlaments durchlaufen. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

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