Umweltdachverband: EU-Notverordnung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren gefährdet Naturreichtum!

  • EU-Energieminister:innen wollen Artenschutz während UN-Weltnaturkonferenz aushebeln
  • Klima- und Biodiversitätskrise können nur gemeinsam bewältigt werden

 Wien, 11.12.22 (UWD) Ausgerechnet während auf der UN-Weltnaturkonferenz in Montreal ein neuer globaler Pakt ausgehandelt wird, um den dramatischen Rückgang der Biodiversität einzudämmen, soll der EU-Sonderenergieministerrat am kommenden Dienstag, 13. Dezember, in Brüssel eine so genannte Notverordnung beschließen, die geltendes Recht für Artenschutz aushebeln würde. „Im Artikel 2 der Verordnung wird per Gesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie verankert, das de facto den Lebensraum- und Artenschutz gemäß Vogelschutz- und FFH-Richtlinie aushebelt und das europaweite Natura-2000-Schutzregime Preis gibt. Damit laufen wir nicht nur Gefahr, die großen Errungenschaften des Umweltschutzes auf europäischer Ebene dem exzessiven Energiebedarf zu opfern,sondern sägen auch am eigenen Ast – denn Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage!“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Klimawandel und Artensterben – nur gemeinsame Lösungen sind gute Lösungen!
Die mit der Notverordnung geplante Umgehung rechtsgültiger Umweltgesetzgebung suggeriert, dass Naturschutz die Energiewende behindern würde – ein Mythos, der sich hartnäckig hält, aber wissenschaftlichen und fachlichen Grundlagen entbehrt. „Wenn Kraftwerksbau mit Naturzerstörung einhergeht, ist er kontraproduktiv und darf durch automatische Genehmigungen oder rechtliche Bevorzugungen nicht erzwungen werden. Klima- und Biodiversitätskrise können nur gemeinsam gelöst werden! Wir können unsere Klimaziele nur erreichen, wenn wir natürliche CO2-Speicher – Moore, Feuchtwiesen, Wälder, Böden – erhalten oder wiederherstellen. Inmitten eines globalen Massensterbens müssen wir den Weg für Lösungen ebnen, die den Schutz der Biodiversität und Ökosysteme gewährleisten und gleichzeitig der Steigerung erneuerbarer Energien und der Reduktion der Treibhausgasemissionen dienen. Dazu gehören Effizienzsteigerung und Verbrauchsreduktion sowie der konsequente Ausbau der Photovoltaik auf bereits verbauten Flächen. Bei der Windkraft müssen wir auf Repowering bestehender Anlagen setzen. Punkto Wasserkraft sind Fördermittel an die parallele Ökologisierung der zerstörten Gewässer zu binden. Die Bestimmungen der Notverordnung zur Beschleunigung von Repoweringprojekten werden vom Umweltdachverband ausdrücklich begrüßt“, so Maier abschließend.

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