Umweltdachverband: Tiroler Jagdgesetz für einen rascheren Abschuss des Wolfes unionsrechtswidrig!

  • Land Tirol ignoriert FFH-Richtlinie und Aarhus-Konvention

Wien, 09.02.23 (UWD) Nachdem das Landesverwaltungsgericht vergangenes Jahr mehrere Bescheide zum Abschuss von Wolfsindividuen wegen Verletzung von Unionsrecht aufgehoben hat, wurde im Tiroler Landtag jetzt eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen, die den Abschuss verhaltensauffälliger Großraubtiere per Verordnung der Landesregierung ermöglicht. „Trotz der Rechtsprechung des EuGH und der Ansicht zahlreicher Rechtsexpert:innen wird ein im Widerspruch zur Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie stehender Weg verfolgt, der eine notwendige Einzelfallprüfung nicht zulässt. So hat etwa Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer in einem für die Tiroler Landesregierung erstellten Gutachten auf die Unionsrechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Angesichts des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Österreich, in dem der fehlende Rechtsschutz bei Verordnungen gemäß der Aarhus-Konvention kritisiert wird, erweist sich dieser Lösungsansatz als offenkundige Verletzung von Unionsrecht. Der betroffenen Öffentlichkeit werden damit alle nach nationalem Recht möglichen Rechtswege verwehrt. „Eine unionsrechtskonforme Umsetzung der FFH-RL und der Aarhus-Konvention ist damit einen weiteren Schritt in die Ferne gerückt. Das Land Tirol muss nun den Zugang zu Gericht bei Verordnungen im nationalen Recht verankern oder von der Verordnungsermächtigung nach dem neuen Jagdgesetz absehen, um immense Strafzahlungen aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden“, so Maier abschließend.

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