Umweltdachverband zur Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes: Note „Nicht genügend“ – zurück zum Start!

  • Unionsrecht nicht umgesetzt: Schwere Mängel in Sachen FFH-RL & Aarhus-Konvention
  • Umweltdachverband fordert komplette Überarbeitung der Novelle und nochmaliges Begutachtungsverfahren

Wien, 24.02.22 (UWD) Heute endet die Stellungnahmefrist zu einem Gesetzesentwurf, mit dem das Salzburger Naturschutz-, Nationalpark-, Fischerei- und Jagdgesetz geändert werden soll. Die geplanten Modifikationen sollen die Rechtslage an unionsrechtliche Vorgaben, wie die Umsetzung der Aarhus-Konvention – sprich: Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit an Umweltverfahren – anpassen. „Aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Aarhus-Konvention durch Österreich läuft bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Wir haben schon im Vorjahr bezüglich geplanter, naturzerstörender Baumfällungen auf der Schönangeralm im Salzburger Teil des Nationalparks Hohe Tauern darauf hingewiesen, dass eine Anpassung des Salzburger Nationalparkgesetzes und des Forstgesetzes an die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unerlässlich ist und die Teilnahme von anerkannten NGOs an Umweltverfahren stattfinden muss. Statt diese Gesetzeslücke im Salzburger Nationalparkgesetz endlich zu reparieren, will der vorliegende Entwurf die Causa allerdings auf Verordnungsebene verschieben und das Mitspracherecht für anerkannte NGOs an Umweltverfahren gänzlich aushebeln. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die rechtsverbindliche Aarhus-Konvention. Der Umweltdachverband und der Naturschutzbund Salzburg äußern sich dazu ausführlich in der gemeinsamen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf und fordern eine umfassende Überarbeitung sowie ein neuerliches Begutachtungsverfahren“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

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