Umweltdachverband zur OÖ Naturschutzgesetz-Novelle: Abgesang auf die Stimme der Natur

  • Entmachtung der OÖ Umweltanwaltschaft ist Rückschritt für den Umwelt- und Naturschutz
  • Mangelnde Umsetzung der Aarhus-Konvention bringt weitere Rechtsunsicherheit

Wien, 04.07.19 (UWD) „Der heutige Beschluss der OÖ Naturschutzgesetz-Novelle durch den OÖ Landtag ist fatal. Durch die nun besiegelte Beschneidung der OÖ Umweltanwaltschaft, die ihrer Beteiligungsrechte künftig in allen unionsrechtlich relevanten Naturschutzverfahren beraubt wurde, verliert die Natur eine verlässliche Stimme, die sie seit mehr als 30 Jahren in jährlich unzähligen Verfahren vertreten hatte. Das ist ein markanter Schaden für Umwelt, Natur und die Gesellschaft. Ein fairer Ausgleich zwischen wehrloser Natur und Wirtschaftsinteressen ist damit in Oberösterreich massiv erschwert. In der Praxis werden aus Umweltsicht fragliche Bauprojekte künftig deutlich leichter durchzubringen sein. Der dadurch zu erwartende Natur- und Umweltschaden ist kaum zu beziffern und ein Freibrief für Raubbau an der Biodiversität“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Parteienrechte der OÖ Landesumweltanwaltschaft eklatant beschnitten

Als von den Ländern eingerichtete Institutionen tragen die österreichischen Landesumweltanwaltschaften wesentlich zur Erhaltung bzw. Herstellung der rechtlich gebotenen Standards im Umwelt- und Naturschutz bei. „Die Beschneidung der Parteienrechte der OÖ Landesumweltanwaltschaft stellt einen massiven Rückschritt im Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust dar. Zudem leistet die zum Teil unionswidrige und völkerrechtlich zu kurz gegriffene Umsetzung der Aarhus-Konvention in der heute beschlossenen Naturschutzgesetz-Novelle keinen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit“, betont Maier.

Appell an Bundesländer: Wahrung der Befugnisse der Umweltanwaltschaften sicherstellen

Für eine erfreulichere Entwicklung sorgten hingegen Niederösterreich und Vorarlberg, die in ihrer schrittweisen Umsetzung der Aarhus-Konvention die gleichzeitige Wahrung der Befugnisse der Umweltanwaltschaften sicherstellen. Bis Ende des Jahres soll die Umsetzung der Aarhus-Konvention in allen Bundesländern vollzogen werden. „Wir appellieren an alle weiteren Bundesländer, die Umweltanwaltschaften als starke Stimme der Natur unbedingt zu bestätigen und die Aarhus-Konvention umfassend umzusetzen“, so Maier.

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