Umweltdachverband zur OÖ Naturschutznovelle: Beschneidung der Umweltanwaltschaften ist Anschlag auf Natur- und Umweltschutz!

  • Einbindung von Umweltorganisationen darf nicht auf Kosten der Parteienrechte der Umweltanwaltschaften gehen
  • UWD fordert: Aufwertung der Umweltanwaltschaft als Rechtsservicestelle für die Beteiligung von Umweltorganisationen an Naturschutzverfahren!

Wien, 18.12.2018 (UWD) Mit der aktuell in Begutachtung befindlichen OÖ. Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019 sollen Beteiligungs- und Rechtsschutzrechte für anerkannte Umweltorganisationen (NGOs) in naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren nachgebessert werden. Mehr als ein Jahrzehnt nach Ratifikation der Aarhus-Konvention durch Österreich soll damit das EU-Aarhus-Vertragsverletzungsverfahren endlich abgewendet werden. „Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Die Krux dabei ist allerdings, dass in jenen Verfahren, in denen Umweltorganisationen künftig ein Beteiligungs- und/oder Beschwerderecht bekommen sollen, die Parteistellung der Umweltanwaltschaft entfallen soll. Damit würde das vielfach auf Ehrenamtlichkeit beruhende, zivilgesellschaftliche Engagement der NGOs einer völligen Überforderung ausgesetzt – und Natur- und Umweltschutz in weiten Teilen mundtot gemacht werden. Umweltanwaltschaften sind als weisungsfreie und unabhängige Einrichtungen ein Garant für die Wahrung der öffentlichen Interessen des Umweltschutzes und den Erhalt einer hohen Umweltqualität – wir können auf diese Institution keinesfalls verzichten“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Zivilgesellschaftliches Engagement kann bewährte Umweltanwaltschaften nicht ersetzen

Die umweltschutzrechtliche Beteiligung an hunderten Verfahren pro Jahr, die bis dato im Naturschutzbereich durchgeführt werden, wäre künftig nur mit einer öffentlichen Finanzierung der Verfahrensbeteiligung von NGOs leistbar – etwa in Form eines Aarhus-Fonds. „Diese Finanzierung müsste allerdings erst zugesichert und vorab verankert werden. Aus jetziger Sicht bedeutet die Novelle jedenfalls, dass de facto die VertreterInnen des Natur- und Umweltschutzes kaum mehr die Stimme erheben können: die Umweltanwaltschaft nicht mehr, weil sie oft keine Parteistellung mehr hätte und die NGOs nicht, weil sie einen Titel ohne Mittel erhalten. Eine angeblich drohende ,Aufdoppelung‘ der Verfahrensbeteiligung durch NGOs und Umweltanwaltschaft, die als Rechtfertigung für die Beschneidung der Umweltanwaltschaft angeführt wird, ist ein haltloses Scheinargument. Selbst in den Gesetzesmaterialien geht man davon aus, dass NGOs nur im Einzelfall von ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch machen würden. Hier wird definitiv mit Kanonen auf Spatzen geschossen – und zwar zum Leidwesen der Umwelt“, erklärt Maier.

„Vor dem Hintergrund der kürzlich durch das Parlament erfolgten Aufwertung der Landes-Wirtschaftskammern als Standortanwälte, fordern wir zudem dringend ein, auch die Umweltanwaltschaften aufzuwerten – als Rechtsservicestelle für Umweltorganisationen, die künftig als neue Beteiligte in Naturschutzverfahren zugelassen sind. Dies freilich bei Sicherstellung der dafür nötigen Ressourcen. Denn die Natur braucht eine starke Stimme, wollen wir nicht weiter nahezu tatenlos dem Artensterben und Biodiversitätsverlust zusehen“, so Maier abschließend.

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