UVP-G-Abänderungsantrag: Hürden für NGOs abgemildert, Kritik an Verschärfungen, Verwaltungsaufblähung und Standortanwalt aufrecht

  • Adaptierungen des Abänderungsantrages zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) sind eine Verbesserung, Grundsatzkritik bleibt aber bestehen
  • Europarechtliche Bedenken weiterhin nicht ausgeräumt
  • Damoklesschwert „Standortentwicklungsgesetz“ schwebt über der UVP-G-Novelle und dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018
  • Umweltdachverband fordert: Runden Tisch Verfahrensbeschleunigung einberufen und gemeinsame Ziele erreichen

Wien 25.10.18 (UWD) Der adaptierte Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz, der in der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates verabschiedet werden soll, stößt beim Umweltdachverband auf gemilderte Kritik. „Dem Vernehmen nach soll der adaptierte Abänderungsantrag keine Offenlegung der Mitgliederdaten mehr an die Behörde verlangen, stattdessen soll eine eidesstattliche Erklärung durch einen Vereinsvorstand, Wirtschaftsprüfer oder Notar ausreichen. Das datenschutzrechtliche Grundsatzproblem wäre damit gegenüber dem ursprünglichen Textierungsvorschlag entschärft – eine Entwicklung, die wir begrüßen und als klaren Verhandlungserfolg verbuchen. Weiterhin deutlich zu verurteilen bleibt allerdings das bestehen bleibende Kriterium einer künftig notwendigen Mitgliederzahl anerkannter Umweltorganisationen von 100 Personen. Dieses willkürliche Kriterium erschwert unnötig die Beteiligungsmöglichkeit insbesondere von kleineren NGOs, die täglich wichtige Umwelt- und Naturschutzarbeit leisten und ist als eine grundsätzliche Geringschätzung zivilgesellschaftlichen Engagements in unserem Land einzustufen. Insbesondere hätte man das Kriterium eines 100-Mitgliederzahlerfordernisses durch das Alternativkriterium ‚sonstiger Nachweis der Unterstützung durch die Öffentlichkeit‘ lockern können. In der geplanten Form ist das Mitgliederzahlkriterium europarechtlich bedenklich und nicht durch EuGH-Judikatur abgesichert, was neue Rechtsunsicherheit bedeutet“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Stichwort Verfahrensbeschleunigung: Gemeinsame Ziele durch echten Dialog erreichen

„Der heute auf dem Tisch liegende UVP-G-Abänderungsantrag gießt zudem Öl ins Debattenfeuer rund um ein ,Standortentwicklungsgesetz‘, das einen Frontalangriff auf Verfahrens- und Umweltstandards bedeutet und auch das heute ebenfalls zum Beschluss vorgesehene Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 konterkariert. Statt einer konstruktiven Arbeit an der intendierten Verfahrensbeschleunigung und Qualitätssteigerung von UVPs, die auch aus Umweltperspektive zu begrüßen sind, bringen die aktuellen Gesetzesinitiativen nur noch mehr Rechtsunsicherheit und Verwaltungsaufblähung – insbesondere durch den vorgesehenen Standortanwalt – mit sich. Dabei könnten die gemeinsamen Ziele Verfahrensbeschleunigung und Qualitätssteigerung zum Beispiel durch strategische Umweltprüfungen, Aufstockung der Amtssachverständigenapparate, bessere Projektvorbereitung und straffe Verhandlungsleitung bewerkstelligt werden – und zwar ohne dabei Umwelt- und Rechtsschutzstandards abzusenken! Wir appellieren daher insbesondere an die Wirtschaftsvertreter im Nationalrat, zu Dialog und Sachlichkeit zurückzukehren. Ein Runder Tisch zur Verfahrensbeschleunigung könnte rechtskonforme Wege zur Umsetzung gemeinsamer Ziele aufzeigen“, so Maier.

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