Gute Nachricht für die Natur: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Vorarlberger Verordnung hinsichtlich der Verkleinerung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ in Lech auf Grundlage des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention aufgehoben. Das Urteil zeigt: Eingriffe in Schutzgebiete sind zu unterlassen!