Für das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde am 9. November im Trilog eine Einigung erzielt – ein Erfolg! Allerdings birgt das Gesetz auch schmerzhafte Kompromisse und Schlupf-löcher. Wichtige Biodiversitätsflächen dürfen z.B. nicht unter dem Vorwand der Lebensmittelproduktion aufgelassen werden.
