Nachlese Aarhus-ExpertInnenworkshop
Am 24. April 2018 (14-17 Uhr) lud der Umweltdachverband in Kooperation mit dem ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung zu einem Aarhus-ExpertInnen-Workshop in die Räumlichkeiten der Universität Wien ein.
Die rege Rechtsprechungstätigkeit der Gerichte, man denke etwa an das jüngere EuGH-Urteil Protect (C-664/15) bzw. national zuletzt das VwGH-Erkenntnis über die Revision des ÖKOBÜROs in einer Angelegenheit des Immissionsschutzgesetzes-Luft (Ra 2015/07/0074-6), erfordert, die Rechtslage hinsichtlich des nach der Aarhus-Konvention gebotenen Rechtsschutzes regelmäßig neu zu evaluieren. Nicht zuletzt auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ergeben sich dadurch für viele neue spannende Fragestellungen.
In Form moderierter interaktiver Arbeitsgruppen führten wir den fachlichen Austausch zu folgenden beiden Schwerpunktthemen im Bereich „Access to Justice“:
- Wie kann der Access to Justice nach Art 9/2 gegenüber jenem nach Art 9/3 Aarhus-Konvention abgegrenzt werden? (Stichwort: Operationalisierbarkeit des Erheblichkeits-Kriteriums?)
- In welchem Umfang (bezüglich Umweltmaterien, Anfechtungsgegenständen, Ausgestaltung der verfahrensmäßigen Einbindung) ist Access to Justice nach Art 9/2 gegenüber jenem nach Art 9/3 einzuräumen?
Als jeweiliges Metathema wurden die Unterschiede, die sich dabei aus völkerrechtlicher wie unionsrechtlicher Perspektive ergeben, diskutiert.
Das Programm kann hier abgerufen werden.
Die Präsentationsunterlagen sowie ein anonymisiertes Protokoll der Diskussionsergebnisse stehen zum Download bereit:
Präsentation Aarhus-Workshop
Präsentation „Die VwGH Entscheidung „Ökobüro – Salzburg Luft“ (Schamschula)
Protokoll Workshop Gruppe 1
Protokoll Workshop Gruppe 2