Überblick


Bereits in der Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung wurde „Good Governance“ im Sinne einer qualitätsvollen Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in Umweltverfahren als ein ganz zentrales  Thema erkannt. Auch die Aarhus-Konvention streicht den Bedeutungswert von Öffentlichkeitsbeteiligung hervor, indem sie in ihrer Präambel anführt, dass eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich

  • die Qualität der Umsetzung von Entscheidungen verbessert,
  • zum Bewusstsein der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten beiträgt,
  • der Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, ihre Anliegen zum Ausdruck zu bringen und
  • es den Behörden ermöglicht, diese Anliegen angemessen zu berücksichtigen.

Der organisierten Zivilgesellschaft, also insbesondere Umweltorganisationen und Bürger:inneninitiativen, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle und gleichzeitig Verantwortung in der Durchsetzung und Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften zu. Dies drückt sich auch durch das umweltrechtliche Kooperationsprinzip aus, wonach Umweltschutz immer ein gemeinsames Bemühen aller gesellschaftlichen Kräfte, also eine Zusammenarbeit, sprich Kooperation, verlangt.

In diesem Sinne liegt der Hauptfokus unserer Arbeitsschwerpunkte im Politikbereich „Umweltrecht“ einerseits auf der Einbringung in Umweltverfahren, andererseits auf Capacity-Building von Mitgliedern der Öffentlichkeit im Bereich „Aarhus – Rechtsschutzmöglichkeiten in Umweltangelegenheiten“.

9,9

Monate etwa dauern UVP-Verfahren in Österreich durchschnittlich.

3 %

der Vorhaben nur bekommen keine UVP-Genehmigung in Österreich.