Gewässerschutz

Gewässerschutz in Österreich

Gewässerschutz in Österreich wird maßgeblich durch unionsrechtliche Bestimmungen vorgegeben: Als eines der zentralen Instrumente dabei gilt die 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG; WRRL). Sie gibt den Mitgliedstaaten vor, alle natürlichen Oberflächengewässer (in Österreich sind das 88 % aller Gewässer) bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen und darauf zu achten, eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern.

Die Wasserrahmenrichtlinie wurde in Österreich 2003 in nationales Recht umgesetzt (siehe insbesondere Wasserrechtsgesetz 1959 und seine Änderung im BGBl. I Nr. 82/2003). Alle sechs Jahre sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML, vormals BMNT) nationale Gewässerbewirtschaftungspläne zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Diese Pläne zeigen, basierend auf einer Zustandsbewertung der Gewässer („Ist-Bestandsanalyse“), den Handlungsbedarf auf und enthalten ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung der Ziele nach WRRL. 2009 wurde in Österreich der 1. „Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (1. NGP)“ herausgegeben und damit ein Sanierungsprogramm für die Jahre 2009-2015 vorgelegt. Der 2. NGP für die Sanierungsperiode 2016-2021 wurde im August 2017 veröffentlicht. Der 3. NGP für die Periode 2022-2027 ist 2021 erschienen. 

Lech c Helmut Kudrnovsky

© Helmut Kudrnovsky

Wie geht es Österreichs Gewässern?

Laut dem 3. NGP befinden sich derzeit

  • 40,6 % der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2 in einem guten (26,4%) oder sehr guten Zustand (14,2%),
  • 2,5 % erreichen als erheblich veränderte oder künstliche Gewässer das gute ökologische Potenzial.

Mehr als die Hälfte der natürlichen Gewässer weist aufgrund hydromorphologischer Belastungen wie

  • Hochwasserschutzbauten,
  • Regulierung,
  • Wasserentnahmen,
  • Stau,
  • Wanderhindernisse oder
  • Schwall

ein sicheres oder mögliches Risiko auf, das Umweltziel bis zum Ende der Planungsperiode 2022–2027 zu verfehlen, sollten keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands gesetzt werden.

Obwohl bereits seit 2009 viele ökologische Sanierungsmaßnahmen gesetzt wurden, zeichnet sich daher für die kommenden Jahre noch großer Handlungsbedarf ab. So findet sich z. B. derzeit im Schnitt noch auf jedem einzelnen Flusskilometer ein Fischwanderhindernis (insgesamt ca. 32.000). Ca. 11 % dieser Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums sind der Wasserkraftnutzung zuzuschreiben, 85 % sind durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen bedingt. Zudem stellen Eingriffe, welche die Gewässerstruktur maßgeblich verändern (z. B. Flussbegradigungen oder harte Uferverbauungen) bei 30 % des Gewässernetzes eine Belastung für die Funktion der Gewässerökosysteme dar. 3 % der Gewässerstrecken weisen ein Risiko der Zielverfehlung wegen Schwall auf, wegen Stau etwa 7,5 %. Außerdem gibt es aktuell ca. 3.000 Restwasserstrecken (hauptsächlich bedingt durch Ausleitungskraftwerke); wovon 57 % den erforderlichen ökologischen Mindestwasserabfluss nicht aufweisen. Darüber hinaus besteht bei nahezu allen erheblich veränderten Gewässern noch Handlungsbedarf, um das gute ökologische Potenzial zu erreichen.

In zahlreichen Projekten und Initiativen, durch intensive Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit setzt sich der Umweltdachverband dafür ein, dass die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie fach- und fristgerecht umgesetzt werden. Entlang eines Flusses treffen viele Interessen aufeinander – Energieproduktion (Wasserkraft), Hochwasserschutz, Naturschutz, Fischerei, Trinkwasserversorgung, Schifffahrt, Wassersport, Tourismus, Erholung. Jede dieser Interessengruppen stellt andere Anforderungen an den Schutz bzw. an die Nutzung unserer Fließgewässer. Daher betrachtet es der Umweltdachverband als seine zentrale Aufgabe, die Kommunikation auf Augenhöhe und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Interessengruppen zu fördern und somit eine nachhaltige Energieversorgung bei gleichzeitigem Erhalt der letzten unberührten und besonders wertvollen Fließgewässerstrecken zu gewährleisten.