30 Jahre nach Hainburg: Pressekonferenz der Tiere 2.0

  • Konrad-Lorenz-Volksbegehren 1984: Forderungen haben nichts an Aktualität verloren!
  • Nationalparks, Kraftwerke, Waldökologie, Green Jobs & Grundrecht auf Umweltqualität: umweltpolitische Herausforderungen größer denn je

Wien, 05.05.14 (UWD) Am 7. Mai 1984 wurde im Rahmen der «Pressekonferenz der Tiere», an der u. a. Günther Nenning, Freda Meissner-Blau, Jörg Mauthe, Josef Cap, Othmar Karas und Gerhard Heilingbrunner teilnahmen, das Konrad-Lorenz-Volksbegehren gestartet, das sich gegen den Bau des Kraftwerks Hainburg richtete. Mit zahlreichen Aktivitäten, die mit der Besetzung der Stopfenreuther Au einen Höhepunkt fanden, wurde das Kraftwerk verhindert – ein historisches Ereignis und Beginn der österreichischen Grün-Bewegung. «Der damalige Erfolg unserer Bürgerbewegung hat gezeigt, dass man mit der Brechstange nichts durchsetzen kann und den Dialog suchen muss», erklärt Othmar Karas, Vizepräsident des EU-Parlaments.

«Zwar sind in der Zwischenzeit einige Umweltprobleme angegangen und gelöst worden, doch die Forderungen von damals sind heute aktueller denn je», sagt Gerhard Heilingbrunner, damals Leiter des Alternativ-Referats der ÖH, heute ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Forderung Nr. 1: Erfüllung der gesetzlichen Erweiterungspflichten aller Nationalparks
«Dass die Donau-Auen leben, haben wir Tausenden AuschützerInnen zu verdanken. Es dauerte weitere 10 Jahre bis das Kerngebiet der umkämpften Au zum Nationalpark erklärt wurde. Jetzt kommt es auf die Durchsetzungskraft unseres Umweltministers Rupprechter für die späte Einhaltung der vor 30 Jahren versprochenen Erweiterungen österreichischer Nationalparks und Schutzgebiete an», sagt Freda Meissner-Blau, Grande Dame der heimischen Ökologiebewegung. Denn: Der Nationalpark Donau-Auen hat die 1996 gesetzlich festgelegte Größe von 11.500 ha bis dato nicht erreicht.

«Derzeit sind nur 69 % der Gesamtfläche Naturzone, was den IUCN-Kriterien für einen Nationalpark widerspricht. Ihren Erweiterungspflichten müssen auch die Nationalparks Kalkalpen, Gesäuse, Thayatal und Neusiedler See – Seewinkel nachkommen. Zur Sicherung des Fortbestandes aller Schutzgebiete ist die Installierung eines funktionierenden Biotopverbundes notwendig, der nur dann österreichweit gelingen kann, wenn ein Bundesrahmennaturschutzgesetz geschaffen wird», so Roman Türk, Präsident des |naturschutzbund| Österreich.

Zum Erweiterungsbedarf ergänzt Doris Holler-Bruckner, Au-Aktivistin und Vertreterin der Plattform pro Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen: «Die schon vor 30 Jahren geforderte Einbindung der Marchauen fehlt nach wie vor, Donau, March und Thaya gehören einfach zusammen.»

Forderung Nr. 2: Umweltcheck für Gesetze und Verordnungen – Sicherstellung der Umweltqualität
Das 1984 verankerte Grundrecht auf Umweltqualität ist ein Lippenbekenntnis der Republik geblieben. Mit der 2009 ins Primärrecht der EU gehobenen Europäischen Grundrechte-Charta (EGC) ist Österreich verpflichtet, die Verbesserung der Umwelt sicherzustellen. «Wir fordern einen verpflichtenden Umweltcheck nach Art. 37 der EU-Grundrechtscharta für alle Gesetze und Verordnungen zur Sicherstellung der Verbesserung der Umweltqualitäten. Somit darf es auch zu keiner Erhöhung von Schadstoffgrenzwerten durch einen Minister kommen, da jede Verordnung, die zur Verschlechterung der Umwelt führt, nun wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden muss», so Heilingbrunner.

Forderung Nr. 3: Schutz von Wasser und Wald & zukunftsfähige Klima- und Energiepolitik
«Nach wie vor bestimmen Kraftwerksgesellschaften und Energiekaufleute das politische Geschehen. Mut zur Diskussion von Life-Style-Fragen zur Senkung des Verbrauchs und Effizienzsteigerung durch technische Entwicklung sind die Schlüssel. Es braucht eine Energie- und Ressourcenschutzpolitik, die Probleme – auf Basis von Energieeffizienz, naturverträglichen Erneuerbaren und Klimaschutz – löst. In Schutzgebieten müssen Kraftwerksbauten jedenfalls endgültig tabu sein», so Bernd Lötsch, Wegbereiter der österreichischen Ökologiebewegung.

«Nachhaltiger Wasserschutz braucht u. a. den Schutz der Ressource vor Privatisierung, die Neugestaltung der Wassergebühren, die Erhaltung der letzten freien Flussläufe vor Begehrlichkeiten der E-Wirtschaft und einen offensiven ökologischen Hochwasserschutz», stellt Manuel Hinterhofer, Geschäftsführer des Österreichischer Fischereiverbandes fest.

Ein Positivbeispiel für funktionierenden Umweltschutz der letzten Jahrzehnte ist das Stoppen des Waldsterbens. Doch auch heute sind viele Waldökosysteme und damit der wichtigste Kohlenstoffspeicher u. a. durch intensive Nutzung bedroht. Im Rahmen eines Waldökologieprogramms gilt es, die Artenvielfalt in den Wald zurück zu holen und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Forderung Nr. 4: Vorrang für eine ökosoziale SteuerreformUnter dem Schlagwort «Green Jobs» ist die Forderung des Konrad-Lorenz-Volksbegehrens für eine „Schaffung der größten Zahl an Arbeitsplätzen durch umweltsichernde Maßnahmen“ auch heute aktuell. Das bestehende Steuern- und Abgabensystem belastet ArbeitnehmerInnen zugunsten niedriger Umwelt-, Ressourcen-, und Energiekosten. Nur durch eine entsprechende verursachergerechte Bepreisung von Ressourcenkosten kann es gelingen, einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz einerseits und zur Sicherung der Arbeitsplätze andererseits zu leisten.

Forderung Nr. 5: Mehr direkte Demokratie und Mitbestimmung der BürgerInnen
Die Stimme des Natur- und Umweltschutzes ist weiterhin abhängig vom Mitwirken ehrenamtlicher FunktionärInnen sowie der Stimme der Zivilgesellschaft. «Wir fordern daher mehr direkte Demokratie, verpflichtende Volksabstimmungen ab 300.000 Unterschriften, eine rechtliche Grundsicherung der Zivilgesellschaft sowie die Einrichtung einer Ökosozialpartnerschaft», so Günter Schobesberger, Vertreter der BI Hainburg.