Detailprüfung zeigt: Umstrittenes OÖ Naturschutzgesetz sieht zusätzliche Bürokratie und Schikanen für Umweltorganisationen vor!
- Eigenes Anerkennungsverfahren für Umweltorganisationen soll eingeführt werden
- Umweltdachverband verlangt vollständige Rücknahme und Neuverhandlung unter Einbindung der betroffenen NGOs
Wien, 25.01.2019 (UWD) Die umstrittene Novelle des OÖ Naturschutzgesetzes lässt die Wogen weiter hochgehen. Der Umweltdachverband kritisiert einen weiteren bis dato nicht öffentlich diskutierten Aspekt: „Der Entwurf sieht ein neues, eigenes Anerkennungsverfahren für Umweltorganisationen vor. Dieses bedeutet einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für alle Naturschutz- und Alpinorganisationen, selbst wenn diese – wie Naturschutzbund, Alpenverein oder Naturfreunde – bereits seit Jahrzehnten bestehen und auf Bundesebene nach dem UVP-Gesetz anerkannt sind. Erst jüngst wurde mit der UVP-G-Novelle 2018 bereits eine Verschärfung der Anerkennungskriterien und ein dreijähriger Überprüfungsmodus für NGOs eingeführt. Laut den in Oberösterreich geplanten Bestimmungen müssten diese ehrenamtlich geführten Organisationen ihre Gemeinnützigkeit nun ein weiteres Mal alle drei Jahre durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder -treuhänders nachweisen. Neben zusätzlichen Kosten sind damit auch massive Unsicherheiten für jede einzelne Umweltorganisation verbunden, ob ihre Anerkennung in Oberösterreich weiterhin aufrecht bleibt“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Angriff auf Zivilgesellschaft und Naturschutz
Denn für die Anerkennung wird ausdrücklich die „ausschließliche“ und unmittelbare Förderung des Natur- und Artenschutzes verlangt. „Das ist ein K.O.-Kriterium für einige anerkannte Vereine! Organisationen wie Alpenverein oder Naturfreunde, aber auch BirdLife Österreich oder das Forum Wissenschaft & Umwelt haben neben dem Naturschutz bekanntlich auch zusätzliche Aufgaben, wie die Förderung des Bergsteigens, Jugendarbeit, Forschungs- oder Bildungsaufgaben. Derartige, in keinem anderen Bundesland existierende oder vorgesehene Anerkennungskriterien sind eine böse Schikane für NGOs, die man ja vorgeblich mit neuen Beteiligungsrechten aufwerten will! Die betroffenen Organisationen laufen damit Gefahr, künftig aus Verfahren ausgeschlossen zu werden. Für die wenigen anderen verbleibenden würden bürokratische Hürden aufgebaut. Das ist ein perfider Angriff auf die Zivilgesellschaft und den Naturschutz! Unklar bleibt auch, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden, dass man den Tätigkeitsbereich statutengemäß ausdrücklich in Oberösterreich ausüben muss. Zu befürchten bleibt, dass letztlich nur ein oder zwei Umweltorganisationen ihre Anerkennung aufrechterhalten können. Das wiederum wäre nicht konform mit der Aarhus-Konvention. Wir verlangen daher – auch aus diesen Gründen – eine vollständige Rücknahme des verfehlten Gesetzesvorschlages und eine Neuverhandlung unter Einbindung aller betroffenen Naturschutz- und Alpinorganisationen!“, so Maier.
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