Hochburgen biologischer Vielfalt besser fördern und schützen!

  • NaturschutzreferentInnen: BirdLife & Umweltdachverband appellieren zu effektiven Agrarumweltförderungen

Wien, 14.06.18 (UWD) „Im Bereich der offenen Agrarlandschaft kam es in den letzten Jahrzehnten zu immensen Rückgängen an Biodiversität: besonders Vögel und Tagfalter litten darunter, ein veritables Insektensterben nahm seinen Lauf. Mit ein Grund dafür ist, dass es für naturverträglich genutzte Wiesen und Weiden bisher weniger EU-Fördermittel gibt als für Äcker und Intensivgrünland. Vorletzte Woche präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode 2021-2027, darunter auch die „Ländliche Entwicklung“. Es zeichnet sich ab, dass den Mitgliedstaaten in Hinkunft wesentlich größere Freiheiten in der Umsetzung gelassen werden, solange die selbst gesteckten Ziele erreicht werden.

Morgen Freitag tagen die NaturschutzreferentInnen der Bundesländer zum Thema Ländliche Endwicklung. BirdLife Österreich und der Umweltdachverband fordern, dass die Budgets für die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme und die Naturschutz-Projektförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zukünftig deutlich erhöht werden: „Die Abgeltung für naturnahe, meist sehr arbeitsaufwendige Nutzung von artenreichen Wiesen, Weiden und Almen, liefert die Basis für die Erhaltung des österreichischen Naturerbes. Die richtige Gestaltung der Projekt- und Agrarumweltförderungen kann mithelfen, dass Probleme im Naturschutz gar nicht erst entstehen“, betont Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.

Wichtiger Schritt, um Biodiversitätsziele der EU zu erreichen
Dass eine ökologische und dem Naturschutz Rechnung tragende Landwirtschaft auch ein breites Anliegen der Bevölkerung ist, zeigte nicht zuletzt die von einer NGO- und ExpertInnen-Allianz getragene Petition „Rettet die Blumenwiesen“, welche Ende 2013 binnen kürzester Zeit 21.000 Unterschriften gegen eine Schlechterstellung von artenreichen Wiesen, Weiden und Almen gegenüber intensiv bewirtschafteten Flächen erreichte. 2017 nahmen EU-weit 258.000 Menschen unter dem Titel „LivingLand“ an der EU-Konsultation zur GAP teil und forderten einen stärkeren Umweltbezug der Agrarpolitik. „Eine bessere Förderung für diese Hochburgen der biologischen Vielfalt ist ein wichtiger Schritt, um die europäischen und österreichischen Biodiversitätsziele zu erreichen. Dies bedeutet aber, dass auch Österreich mit EU-Kofinanzierung unbedingt entsprechende Mittel vorsehen muss. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Leistungen von Bäuerinnen und Bauern, die bei der Bewirtschaftung auf die Natur achten, auch gerecht abgegolten werden. Dafür müssen qualitätsvolle Produkte zugleich auf dem Markt besser honoriert werden“, erklärt Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich.

Wiesenschutz durch LandwirtInnen auch in Sachen Natura 2000
Dass Natur- und Biodiversitätsschutz im Agrarbereich wesentlich sind, ist offenkundig: Nicht nur sind die heimischen Grünlandlebensräume ökologisch betrachtet massiv beeinträchtigt, auch 80 % aller in Österreich gelisteten FFH-Arten sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand! „Die Finanzierungsnotwendigkeiten sind daher auch in Hinblick auf die von der EU geforderte Nachnominierung etlicher Natura 2000-Gebiete wichtig – gerade auch hinsichtlich der Wiesen besteht hier österreichweit enormer Handlungsbedarf. Ohne Pflege durch die LandwirtInnen und zielgerichtete Planung und Gebietsmanagement ist kein Wiesenschutzgebiet realisierbar. Deshalb müssen entsprechende Hebel installiert werden, um Natura 2000 wirkungsvoll umsetzen zu können und den betroffenen GrundeigentümerInnen und LandwirtInnen entsprechende Angebote zu machen“, so Pfiffinger weiter.

„Bäuerinnen und Bauern, die mit ihrem Engagement unsere traditionellen Kulturlandschaften pflegen, sorgen nicht zuletzt dafür, dass Bienen in der Ackerlandschaft genug Blüten finden, wichtige Landschaftselemente wie Hecken und Raine erhalten werden und Blumenwiesen ihren Wert behalten. Grund genug, diese im unmittelbaren öffentlichen Interesse stehenden Leistungen auch entsprechend mit öffentlichen Mitteln abzugelten“, bekräftigen Pfiffinger und Wichmann abschließend.

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