Umweltdachverband & NGOs an Mitterlehner: Kategorisches NEIN zu bevorzugtem Kraftwerks- und Stromleitungsbau!

  • Breite Front gegen Mitterlehner-Vorhaben, Kraftwerke, Strom- und Gasleitungen per verfassungsrechtlich geschützter Ministerentscheidung durchzudrücken
  • BürgerInnenrechte und Kompetenzen der Bundesländer werden massiv beschnitten
  • UWD und Mitgliedsorganisationen starten Online-Unterschriftenkampagne: www.stopp-bevorzugten-kraftwerksbau.at

Wien, 03.06.09 (UWD) Gestern endete die Begutachtungsfrist für das «Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird» (ElWOG). «Nachdem er im UVP-Gesetz wegen des gewaltigen Widerstandes davon Abstand genommen hat, will Wirtschaftsminister Mitterlehner jetzt den «bevorzugten Kraftwerks- und E-Leitungsbau» in das ElWOG einschleusen», erklärt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Gemäß § 7 Abs 2 soll der Wirtschaftsminister per Verfassungsbestimmung ermächtigt werden, für alle Kraftwerks- und Leitungsbauten in Österreich per Bescheid das öffentliche Interesse festzustellen. Damit könnten Wasserkraft-, Gaskraft-, ja sogar Kohlekraftwerke und auch Stromleitungsprojekte künftig einfach ohne Rücksicht auf die Rechte der AnrainerInnen, der lokalen Bevölkerung und der Umwelt, des Naturschutzes und der Raumordnung durchgepeitscht werden.

Rückschritt in die Steinzeit des Umwelt- und Naturschutzes

«An diese Feststellungen wären u.a. auch alle Landesbehörden gebunden, die Länder und Gemeinden hätten keinerlei Mitspracherechte mehr. Diese geplante Bestimmung übertrifft das seit Hainburg abgeschaffte kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz «bevorzugter Wasserbau» bei weitem. Jetzt soll dieses undemokratische Gesetz sogar auf den gesamten Kraftwerksbau ausgeweitet werden und soll auch helfen, dass BürgerInnenproteste gegen Strom- und auch Gasleitungen nichts mehr helfen», so Heilingbrunner.

Breite Front gegen undemokratisches Gesetz - Protestaktion startet jetzt!
«Gegen dieses Steinzeitgesetz müssen wir uns wehren. Der Umweltdachverband fordert, die Regelung der bindenden Feststellung eines öffentlichen Interesses bei elektrizitäts- bzw. gaswirtschaftlichen Anlagen aus dem Gesetzesentwurf für das ElWOG und das GWG zu entfernen und hat dazu gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen - Oesterreichischer Alpenverein, Naturfreunde Österreich, Naturfreundejugend, Naturschutzbund Österreich, Naturschutzbund Kärnten, Salzburg und Steiermark, Kuratorium Wald, Verband Österreichischer Höhlenforscher, Österreichischer Fischereiverband, Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine, Forum Wissenschaft & Umwelt, und Austrian Biologist Association - eine Stellungnahme im BMWFJ eingebracht. Außerdem starten wir heute eine von vielen NGOs unterstützte große Online-Unterschriftenkampagne - www.stopp-bevorzugten-kraftwerksbau.at -, bei der alle ihren Protest kundtun können», betont Heilingbrunner.

Europäisches Umweltrecht nicht einfach vom Tisch wischen!
Um die Interessen zwischen Wasser-, Naturschutz und Energieversorgung abzuwägen, bieten das UVP-Gesetz, das Wasserrechtsgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder bereits jetzt ausreichende und ausgewogene Regelungen. Fest steht weiters, dass Europäisches Umweltschutzrecht nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. «Insbesondere aus dem Blickwinkel der WRRL und der FFH-Richtlinie ist der Vorschlag EU-rechtswidrig. Warum der Wirtschaftsminister gerade für die Wasserkraft Umweltschutznormen außer Kraft setzen will, muss er genauer erklären», betont Heilingbrunner. Der Umweltdachverband appelliert an Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Pröll, von der Beschlussfassung dieses Gesetzes im Ministerrat Abstand zu nehmen. «Dieses Gesetz gefährdet nicht nur unsere letzten Umwelt- und Naturschätze, sondern unterminiert auch die BürgerInnenrechte. Es wäre damit ein Rückschritt für eine moderne Demokratie!», sagt Heilingbrunner abschließend.

  • Download (pdf-Datei, 70 KB)
  • Download Stellungnahme Umweltdachverband & Mitgliedsorganisationen zum Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz für
    den Energiebereich (pdf-Datei, 440 KB)