Umweltdachverband erreicht als erste NGO Parteistellung in Forstverfahren

  • Forstbehörde-Bescheid ist unionsrechtswidrig
  • Wegweisendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs führt zu Parteistellung des Umweltdachverbandes in Forstverfahren im Nationalpark Hohe Tauern
  • Gesetzeslücken: Anpassung des Forstgesetzes an EU-Naturschutz-Richtlinie unerlässlich

Wien, 28.05.21 (UWD) Das historische Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) im Dezember 2019, das dem Umweltdachverband nachträglich die Teilnahme an einem forstrechtlichen Bewilligungsverfahren zugestanden hatte, zeigt nun als Präzedenzfall Wirkung: „In einem aktuellen Forstverfahren zu umstrittenen Baumfällungen auf der Schönangeralm im Salzburger Teil des Nationalparks Hohe Tauern hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg unter Bezugnahme auf das VwGH-Erkenntnis dem Umweltdachverband als erster NGO überhaupt das Recht auf Parteistellung im Verfahren zuerkannt. Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und zeigt, dass es sich lohnt, für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zu kämpfen. Zudem erwies sich der erfolgreich angefochtene Bescheid der Forstbehörde auch in einem zweiten wesentlichen Punkt als unionsrechtswidrig – so wurde die Forstbehörde aufgefordert, eine Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie entspricht. Die bis dato österreichweit geübte Praxis, die EU-Naturschutzvorschriften im Forstgesetz nicht oder falsch anzuwenden, ist damit endlich Geschichte“, freut sich Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Unionsrecht umsetzen: Handlungsbedarf in Sachen FFH-RL & Aarhus-Konvention
Erließ der VwGH das wegweisende Erkenntnis 2019 erst, nachdem die betroffenen Bäume bereits gefällt waren, besteht im aktuellen Verfahren die Hoffnung, die drohende Naturzerstörung rechtzeitig zu stoppen. „Die geplanten Zirben-Fällungen wurden vorerst untersagt. Die Teilnahme von anerkannten NGOs an Umweltverfahren muss unter fairen und unionsrechtskonformen Rahmenbedingungen stattfinden. Forstverfahren wie dieses – wir gehen davon aus, dass auch weitere laufende und künftige Verfahren betroffen sind – machen jedoch die mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Aarhus-Konvention mehr als deutlich. Wir fordern Bund und Land Salzburg auf, die nun auch gerichtlich festgestellten Gesetzeslücken im Salzburger Nationalparkgesetz, im Salzburger Naturschutzgesetz und nicht zuletzt im Forstgesetz zu schließen und eine unionsrechtskonforme Anwendung der FFH-Richtlinie vorzunehmen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt, im Jahr des 50-jährigen Jubiläums der Heiligenbluter Erklärung für den Nationalpark Hohe Tauern“, betont Maier.

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