Umweltdachverband: Keine weitere Beschleunigung von Wasserkraftverfahren möglich!

  • E-Wirtschaft ist an mangelnder Effizienz der Verfahren selbst Schuld
  • TIWAG verschiebt abermals UVP-Verfahren für Speicherprojekt Kühtai
  • Schutzgebiete müssen Tabuzonen für Kraftwerksprojekte sein
  • Masterplan Klima & Energie nur unter Einbindung der Bevölkerung

Wien, 10.02.09 (UWD) Vorsichtige Skepsis zeigt der Umweltdachverband in einer ersten Reaktion zur Einigung von Umweltminister Niki Berlakovich und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner für Maßnahmen zur effizienteren und einfacheren Abwicklung von Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserkraft. «Man muss sich den genauen Gesetzeswortlaut anschauen, um eine endgültige Beurteilung treffen zu können», sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Fest steht jedenfalls, dass die Wasserkraftverfahren in Österreich mit durchschnittlich maximal 15 Monaten zu den kürzesten UVP-Verfahren zählen. «Das grundlose Jammern des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) nervt. Generalsekretärin Barbara Schmidt soll sich doch bei der TIWAG erkundigen, warum der Start des UVP-Verfahrens für das Speicherkraftwerk Kühtai nunmehr auf Ende 2009 verschoben wurde», so Heilingbrunner.

Verfahrensdauer hängt vom einzelnen E-Wirtschaftsunternehmen ab
«Sollte ein einmal gestartetes UVP-Verfahren länger dauern, so sind die E-Wirtschaftsunternehmen selber Schuld, weil sie schlechte Planungen und unzureichende Verfahrensgrundlagen vorlegen. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dafür dem Umweltschutz oder den AnrainerInnen die Schuld in die Schuhe zu schieben», so Heilingbrunner.

Tabuzonen müssen ab sofort Berücksichtigung finden!
«Wenn bei Wasserkraftvorhaben ,künftig bereits durchgeführte Prüfungen und vorliegende Bescheide berücksichtigt werden müssen´, dann gilt dies erst Recht für vorliegende Naturschutzbescheide», stellt Heilingbrunner fest. «Damit scheiden Wasserkraftprojekte im Bereich der Nationalparks, Welterbegebiete, Natura 2000-Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks und Ruhezonenregelungen aus, denn bei all diesen Gebieten liegt ein Bescheid zu Grunde, der dieses Gebiet unter Schutz stellt. Mit dieser neuen Regelung wäre nun klargestellt, dass ein für alle Mal der Kraftwerksbau in Tabuzonen nichts verloren hat», so Heilingbrunner. «Gegen eine Optimierung von bestehenden Wasserkraftanlagen zur Erhöhung des Wirkungsgrades - beispielsweise durch einen Turbinentausch, wenn damit keinerlei Auswirkungen auf den Wasserfluss, die Gewässerökologie und die Fischwelt verbunden ist - wird sich der UWD nicht stemmen», bemerkt Heilingbrunner.

Maßnahmen-Mix im Konsens mit Interessenvertretungen und Bevölkerung erarbeiten
Fest steht außerdem, dass ein Vollausbau des österreichischen Gewässernetzes nur magere 7.000 GWh brächte - damit wäre bloß der Energieverbrauchszuwachs für die nächsten 4 ½ Jahre abgedeckt. Das Energieproblem bliebe de facto ungelöst. «Um die Energie- und Klimaprobleme zu lösen, ist ein Mix an verschiedenen Maßnahmen notwendig. Diese müssen im Konsens mit den Interessenvertretungen und der Bevölkerung erarbeitet werden. Dazu muss jetzt ein breiter Prozess gestartet werden», fordert Heilingbrunner abschließend.