Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Prüfstand – nicht zu Lasten der Natur!

Wien, 01.03.22 (UWD) Über mehrere Monate hinweg beriet eine vom BMK einberufene Expert:innengruppe, an der neben Vertreter:innen aus Vollzugsbehörden, Bundesverwaltungsgericht und der Wirtschaftskammer auch der Umweltdachverband beteiligt war, über mögliche Effizienzsteigerungen von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Heute wurde der Endbericht mit Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, die in der anstehenden Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) berücksichtigt werden sollen. „Aus Umweltperspektive ist eine Novellierung des UVP-G angesichts mehrerer offener EU-Vertragsverletzungsverfahren – u. a. bezüglich des Standortentwicklungsgesetzes – dringend notwendig. Dabei auch die Verfahrenseffizienz zu verbessern, ist begrüßenswert. Klar ist aber auch, dass die Novelle eines Gesetzes, dessen ureigener Zweck es ist, wertvolle Naturräume im Sinne der Allgemeinheit vor massiven Schäden zu schützen, nicht zu Lasten der Umwelt gehen darf. Scheinlösungen zur Verkürzung von Umweltverfahren auf Kosten der Prüfungsqualität sind kontraproduktiv. Die Ergebnisse des Endberichts zeigen vielmehr, dass sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit die wahren Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren sind“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Hochwertige Unterlagen – schnellere Verfahrensergebnisse
Die jüngsten Zahlen aus dem neuen UVP-Bericht belegen, dass Umweltverfahren schneller als ihr Ruf sind: Durchschnittlich dauern sie nur 7,2 Monate, zudem wurden 2018 bis 2021 43 UVP-Verfahren eingeleitet und 39 davon bereits entschieden, praktisch alle positiv. Seit der Jahrtausendwende wurden 97,2 % der 493 UVP-Verfahren bewilligt. „Wenn wir in Österreich Bauvorhaben, die dramatische Umweltschäden verursachen würden, präventiv abwenden wollen, sind das gut investierte Monate. Die Verfahrensdauer lässt sich reduzieren, wenn die projekttragenden Unternehmen punkto Einreichunterlagen konsequent in die Pflicht genommen werden. Rechnet man die Dauer bis zur vollständigen Vorlage des Antrages hinein, dauert ein Verfahren im Schnitt 15,2 Monate. Wer sein Bauvorhaben den Umweltschutzbestimmungen entsprechend vorbereitet und der Behörde vollständige, qualitativ hochwertige Unterlagen vorlegt, kann auch schneller mit Ergebnissen rechnen. Verfahren können zudem sinnvoll beschleunigt werden, indem Amtssachverständige aufgestockt und Beteiligungsprozesse auf Augenhöhe geführt werden. Auch strategische Umweltprüfungen (SUP) sollten verstärkt zum Einsatz kommen, da sie in Sachen Genehmigungsverfahren Entlastung bringen – was ohnehin eine Vorgabe der SUP-Richtlinie der EU ist, die in Österreich gerne ausgeblendet wird. Damit die naturverträgliche Energiewende in Fahrt kommt, gilt es, die UVP-G Novelle unter Einhaltung der Aarhus-Konvention und Aufrechterhaltung des Umweltschutzstandards jetzt so schnell wie möglich zu beschließen!“, so Maier abschließend.