Umweltdachverband zu UVP-G-Novelle: Massive Umweltrisiken statt elementarer Naturraumschutz

  • Gesetzesentwurf weist EU- und Verfassungsrechtsmängel auf
  • Geplante „Fast-Track-Verfahren“ für Windkraftanlagen bringen Umweltrisiken und Verzögerungen
  • Ohne bundesweit koordinierter Energieraumplanung steigt Druck auf Freiflächen

Wien, 19.09.22 (UWD) Heute endet die Stellungnahmefrist zur Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G). Der Umweltdachverband und seine unten genannten Mitgliedsorganisationen orten darin grobe Rechtsmängel, Verschlechterungen der Beteiligungsrechte von anerkannten Umweltorganisationen, massive Umweltrisiken und statt Verfahrensbeschleunigung weitere Verzögerungen. „So würden mit den vermutlich verfassungsrechtswidrigen Regelungen zu Gunsten der Windkraft sämtliche Flächen jener Bundesländer, die über keine Energieraumplanung verfügen, ohne jegliche fachliche Prüfung über Nacht zu potenziellen Ausbauflächen werden. Im Kern bedeutet die gewollte Bevorzugung der Windkraft dabei weitere Verzögerungen und Rechtsunsicherheit, da mit jahrelangen Verfahren bis zu den Höchstgerichten zu rechnen ist. Weiters inakzeptabel und unionsrechtlich bedenklich ist die vorgesehene Verlagerung von Ausgleichsmaßnahmen in nachgelagerte Verfahren, in denen jeder räumliche oder zeitliche Bezug zum Bauvorhaben verloren ginge – obwohl Ausgleichsmaßnahmen durch die UVP-Richtlinie ein Genehmigungskriterium für Bauvorhaben darstellen.

Trotz positiver Ansätze verfehlt der vorliegende Entwurf die Chance auf einen Beitrag zu einer vorausschauenden und naturverträglichen Energiewende und bedeutet im Gegenteil hochgradig gefährliche Umweltrisiken – und das in einem Gesetz, dessen ureigener Zweck es ist, wertvolle Naturräume im Sinne der Allgemeinheit vor massiven Umweltschäden zu schützen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Finanzieller Ausgleich führt UVP-Regime ad absurdum
Darüber hinaus soll künftig auch die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen etabliert werden, die erhebliche Umweltauswirkungen gänzlich unberücksichtigt ließe. „Dabei gingen sämtliche ausgleichenden Wirkungen verloren und es stellt sich die Frage, wann die Behörden ein Bauvorhaben überhaupt noch abzuweisen hätten. Zudem fehlt jede Konkretisierung der Voraussetzungen oder der Betragshöhe. Dies stellt einen eklatanten Widerspruch zum UVP-Regime dar, das genau zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen eingeführt wurde und ist auf das Schärfste abzulehnen. Weiters will die Novelle den Zeitpunkt für die Beurteilung des Standes der Technik geplanter Anlagen auf die öffentliche Auflage vorverlegen. Entstehen folglich im laufenden Verfahren weitere technischen Änderungen geplanter Anlagen, so müssten diese bloß als ,technische Weiterentwicklung‘ bei der Behörde bekannt gegeben, aber keiner ausreichenden Überprüfung unterzogen werden – aus EU-rechtlicher Sicht ist dies als sehr bedenklich abzulehnen“, so Maier.

Neue Hürden für NGO-Beteiligung an Umweltverfahren
Notwendig gemacht hatten die Novelle u. a. zwei anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie die Bestrebung, den Erfordernissen des Klima- und Bodenschutzes gerecht zu werden und zu einer Verfahrenseffizienz beizutragen. „Das sind allesamt begrüßenswerte Absichten – umso enttäuschender ist nun der vorliegende Entwurf, der diese Ziele klar verfehlt. Als besonders irritierend erachten wir die zahlreichen geplanten Erschwernisse für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch anerkannte Umweltorganisationen als vermeintliches Beschleunigungsmittel für Verfahren – und das, obwohl die Erfahrungen der Vergangenheit das Gegenteil belegen“, so Maier abschließend.

Die gemeinsame Stellungnahme des Umweltdachverbandes und seiner Mitgliedsorganisationen BirdLife Österreich, Forum Wissenschaft & Umwelt, Naturfreunde Österreich, Naturschutzbund Österreich, Österreichischer Alpenverein, Österreichische Gesellschaft für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur und Umwelt Management Austria zum Download: www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Publikationen/Stellungnahmen/2022/STN-UWD-UVP-G-Novelle.pdf

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