Umweltdachverband zum globalen Artencheck: Alarmstufe rot – wie viele Weckrufe braucht es noch?

  • UWD präsentiert sechs Sofortmaßnahmen für den Schutz der Biodiversität in Österreich
  • Erforderlich: Schaffung einer Bundeskompetenz im Naturschutz!

Wien, 06.05.19 (UWD) Heute hat der Weltbiodiversitätsrat in Paris den Bericht zum globalen Zustand der biologischen Vielfalt und der Leistungen der Ökosysteme präsentiert. Das verheerende Fazit: „Die Artenvielfalt kollabiert – ihre Zerstörung ist ebenso schwerwiegend wie der Klimawandel. Es ist höchste Zeit, entschieden entgegenzuwirken. Vor allem die Intensivierung der Landnutzung und die Bodenversiegelung sind Treiber des Biodiversitätsverlustes. Auch Österreich ist keine Insel der Seligen. Der Umweltdachverband fordert daher die Umsetzung von Sofortmaßnahmen für den Schutz der Biodiversität in Österreich“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

6 Sofortmaßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt

1. Schaffung eines Bundesrahmennaturschutzgesetzes: Um den Arten- und Naturverlust zu stoppen und österreichweit die einheitliche Erfüllung der EU-Naturschutzrichtlinien zu gewährleisten, müssen alle Bundesländer und der Bund an einem Strang ziehen. Wir fordern – nach deutschem Vorbild – ein Bundesrahmennaturschutzgesetz als wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Natura 2000 – dem EU-weit wichtigsten Instrument zum Schutz der Ökosysteme und Arten.

2. Ökologische Gewässersanierung: 60 Prozent der heimischen Gewässer sind sanierungsbedürftig, dennoch wird der ökologische Gewässerschutz sukzessive ausgetrocknet. Die Förderungen im Umweltförderungsgesetz wurden von geplanten 150 Millionen Euro auf null reduziert. Finanzminister Hartwig Löger muss endlich die leerstehenden Fördertöpfe für die Gewässersanierung wieder auffüllen.

3. Aufwertung der Umweltanwaltschaften statt Beschneidung von Parteienrechten: Die österreichischen Landesumweltanwaltschaften sind unverzichtbare öffentliche Institutionen zur Erhaltung bzw. Herstellung der rechtlich gebotenen Standards im Natur- und Artenschutz. Diese Institutionen sollten aufgewertet werden, anstatt sie – wie in Oberösterreich geplant – zu beschneiden. Dies würde einen massiven Rückschritt im Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust verhindern.

4. Natur- und Artenschutz im EU-Programm für Ländliche Entwicklung stärken: Die für ökologische Zwecke relevante 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU muss mit entsprechenden Fördergeldern gestärkt werden, um die Landwirtschaft ökologisch nachhaltig und zukunftsfähig zu machen.

5. Schaffung eines Biodiversitäts-Soforthilfe-Fonds: Alle Naturschutz-Institutionen und -Programme wie Schutzgebietsverwaltungen, Artenschutzprogramme, Biotopkartierungen etc. leiden unter immenser Unterfinanzierung. Ein von Bundes- und Landesseite gespeister Soforthilfe-Fonds würde dazu beitragen, der Biodiversitätskrise unmittelbar zu begegnen und erste Maßnahmen umzusetzen.

6. Mainstreaming Biodiversität: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nicht nur Aufgabe des Naturschutzes. Alle Wirtschaftssektoren sind direkt abhängig von kostenlosen Ökosystemleistungen und müssen ihren Beitrag für den Schutz intakter Naturräume leisten. Denn Naturschutz kann nur effizient wirken, wenn er auf breiter Ebene getragen und umgesetzt wird.

 

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