Umweltdachverband zum Internationalen Weltwassertag: Lebensraum Wasser muss vor weiteren Kraftwerken geschützt werden!

  • RED III ist größter Angriff auf heimische Fließgewässer
  • Appell an Bundesregierung: Nationale Umsetzung muss zum Wohle der Natur erfolgen

Wien, 21.03.24 (UWD) Zum morgigen Internationalen Tag des Wassers appelliert der Umweltdachverband an die Österreichische Bundesregierung, die Ende letzten Jahres verabschiedete Renewable Energy Directive (RED III) auf nationaler Ebene zu entschärfen, um die heimischen Gewässer zu schützen. Denn durch die überarbeitete Richtlinie sollen Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren weiter beschleunigt werden – z. B. durch den Wegfall von Umwelt- und Naturverträglichkeitsprüfungen in so genannten Beschleunigungsgebieten. „So begrüßenswert die Novelle in Bezug auf Solar- und Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen ist, so desaströs sind die Folgen für Fließgewässer, Landschaften und gefährdete Arten. Denn in Österreich sind nur noch 14 % der Flüsse ökologisch intakt, längere freie Fließstrecken sind kaum noch vorhanden. Durch die neue Richtlinie sehen wir die große Gefahr, rechtlich selbst in den letzten freien Fließgewässern nicht mehr gegen den Bau von Kraftwerken vorgehen zu können, was fatale Folgen für die Biodiversität haben würde“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Außerdem torpediert das in der Novelle festgeschriebene „überragende öffentliche Interesse“ für Erneuerbare-Anlagen das Verschlechterungsverbot nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die den Schutz der Gewässer und ihrer aquatischen Lebensvielfalt vorsehen. „Das naturverträgliche Potenzial der Wasserkraft in Österreich ist ausgeschöpft und längst überschritten – statt neue Wasserkraftwerke zu genehmigen, sollten wir vermehrt in Energieeffizienz und -einsparung sowie die naturverträgliche Sanierung bestehender Anlagen setzen. Die größte Herausforderung für die Bundesregierung ist es jetzt, die RED III auf nationaler Ebene zugunsten der Natur umzusetzen und den Schutz von Natura-2000-Gebieten abzusichern. Die Wasserkraft muss von der RED III ausgeschlossen werden – denn nur wenn wir die Regelungen auf bestimmte Hoheitsgebiete bzw. Projekte beschränken, können wir den Artenreichtum und die Ökosysteme in Österreich schützen“, sagt Renate Degen, Expertin für Biodiversität und Gewässer im Umweltdachverband.

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