Die UWD-Schattenliste 2012

Ein Netzwerk mit Lücken

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der FFH-Richtlinie hat der Umweltdachverband im Jahr 2012 den Fall der „Natura 2000-Reserves“ nochmals aufbereitet und in Kooperation mit BirdLife und weiteren Expert:innen sowie mit Unterstützung der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft eine Schattenliste erstellt, die aufzeigt, welche Gebiete von den Bundesländern nominiert werden müssten, um die europäischen Naturschutzverpflichtungen zu erfüllen. Ziel dieser Studie war es, den Sachverhalt fachlich aufzuarbeiten und Beweise zu sammeln, um eine richtlinienkonforme Umsetzung von Natura 2000 in Österreich zu erwirken.

Literatur- und Daten-Analyse & Befragung von Expert:innen

Umfangreiche aus den Bundesländern vorliegenden Daten sowie wissenschaftliche Artikel, Publikationen und Bücher zu den FFH-Arten und -Lebensraumtypen wurden gesammelt und analysiert. Parallel dazu wurden mehr als 100 Expert:innen von Universitäten, NGOs und Consultingbüros, etc. konsultiert, um den Nachnominierungsbedarf der in Frage kommenden Gebiete zu überprüfen.

Die so identifizierten Gebiete wurden mittels GIS-Software verortet. Je nach geografischer Lage und Ausbreitung wurden entweder Gebietserweiterungen oder neue Gebietsausweisungen vorgeschlagen.

55 Gebiete zum Schutz von 26 Arten und Lebensraumtypen

Insgesamt wurden Empfehlungen für die Nominierung von 55 Gebieten bzw. Gebietserweiterungen erstellt, welche 26 Schutzgüter (Arten und Lebensraumtypen) beherbergen. In der alpinen Region dienten zum Beispiel alpine Flüsse mit Ufergehölzen wie der Deutschen Tamariske (Myricaria germanica), Bergmähwiesen und Kalktuffquellen als Grundlage für die Auswahl der zu nominierenden Gebiete, in der kontinentalen Region wurden unter anderem pannonische Salzsteppen und Salzwiesen, Euro-Sibirische Eichen-Steppenwälder oder das Vorkommen des Alpenkammmolchs (Triturus carnifex) oder der Kleinen Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) berücksichtigt. Gebiete, für die eine Nominierung empfohlen wurde, waren zum Beispiel das Machland Nord, die Hochlagen der Böhmischen Masse, das Gebiet Ausseerland-Steirisches Salzkammergut, die Sattnitz und die Isel. Einige dieser Gebiete wurden mittlerweile nominiert.

Folgende Karte bietet einen Überblick über die vom Umweltdachverband 2012 zur Nachnominierung empfohlenen Natura 2000-Gebiete (pdf-Download bei Klick auf das Bild):

Umweltdachverband Schattenliste

Umweltdachverband Schattenliste

 

Die Ergebnisse aus der Analyse der Unterlagen, der Expert:innenmeinungen und aus der kartografischen Arbeit wurden in einer kommentierten Schattenliste neuer Natura 2000-Gebiete zusammengefasst. Die Studie diente als Grundlage für eine Beschwerde an die Europäische Kommission gegen die Republik Österreich wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie. Nach intensiver Prüfung dieser sowie zweier weiterer Studien – Nachnominierungsbedarf für FFH-Arten (Protect, 2012) und für FFH-Lebensraumtypen (Nadler et al., 2012) – leitete die Europäische Kommission im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der mangelhaften Nominierung von Natura 2000-Gebieten ein.

Wichtige Dokumente: