EU-Biodiversitätsstrategie 2030

Die biodiversitätspolitischen Ziele der EU sind ambitioniert und hochgradig gesellschaftsrelevant: Unter dem Motto „Bringing nature back into our lives” soll bis zum Jahr 2030 eine Kehrtwende hinsichtlich des Verlusts von Biodiversität in Europa erreicht werden. Denn intakte Ökosysteme stellen die Grundlage für menschliches Leben auf diesem Planeten dar. Unsere Gesundheit aber auch unser gesamtes Wirtschaften sind im hohem Maße abhängig von den natürlichen Ressourcen und Ökosystemleistungen, die durch die Vielfalt an Genen, Arten und Lebensräumen bereitgestellt werden. Klimakrise und Biodiversitätsverlust sind dabei mannigfach miteinander verwoben. Die globale Erderwärmung ist – neben u. a. veränderter Land- und Meeresnutzung, Ressourcenverbrauch, Umweltzerstörung und der Verbreitung invasiver Arten – einer der Haupttreiber für den Verlust biologischer Vielfalt. Investitionen in Naturkapital wirken daher gleichzeitig positiv auf Biodiversität und Klima. Die großen Umweltkrisen  unserer Zeit lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie sollen für die Stärkung der biologischen Vielfalt jährlich rund 20 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Ziele

Die wichtigsten Ziele im Überblick:

  • Schutz von mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meere in der EU
  • Ein Drittel davon, also min 10 % der Landes- und Meeresfläche, soll unter strengen Schutz gestellt werden
  • Schutz und Überwachung der verbliebenen Primär- und Urwälder der EU
  • Wiederherstellung von 25.000 km frei fließenden Flüssen
  • Mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU sollen biologisch bewirtschaftet werden
  • Verringerung des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes der risikoreicheren/gefährlicheren Pestizide um 50 %
  • Umkehrung des Bestäuberrückgangs

 

Verlust wildlebender Arten:

Populationsrückgang von 60%

innerhalb der letzten 40 Jahre

Etwa 1 Mio Arten sind in nächsten Jahrzehnten bedroht

Die  EU-Biodiversitätsstrategie 2030 soll diesen Trend entgegenwirken

Überblick


EU-Nature Restoration Law

Am 23. März 2022 soll ein Vorschlag für eine EU-weite rechtsverbindliche Grundlage zur Wiederherstellung der Natur veröffentlicht werden. Als Teil der Biodiversitätsstrategie legt das geplante EU Nature Restoration Law den Fokus auf die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, insbesondere jener mit großem Potenzial zur Kohlenstofffixierung. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach verpflichtend dafür sorgen, dass mindestens 30 % der Arten und Lebensräume, die nach EU-Naturschutzrichtlinien geschützt sind und sich aktuell in keinem günstigen Erhaltungszustand befinden, bis 2030 eine positive Entwicklung vorweisen.

Weitere Informationen zum EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur hier

 
 
 Apollofalter Spinne c jakob Brechja 69 Ausschnitt 70proz

Apollofalter (Anhang IV der FFH-Richtlinie) © Jakob Brechja

Der Europäische Green Deal

Die Biodiversitätsstrategie der EU ist Teil des europäischen Green Deals, der mit einem umfangreichen Paket Maßnahmen gegen Klimawandel und Umweltzerstörung setzen will und Europa als ersten Kontinent bis 2050 klimaneutral machen soll. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach in diesem Zusammenhang vom „Europas Mann-auf-dem-Mond-Moment“. Bis 2050 sollen keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden. Das Wirtschaftswachstum soll von der Ressourcennutzung entkoppelt werden.  Weiters wird auf den Schutz der biologischen Vielfalt und die Förderung einer nachhaltigen Agrarwirtschaft abgezielt. Das im Jahre 2019 ausgerufene Mammutprojekt wird laut Investitionsplan im Laufe des Jahrzehnts über eine Billionen Euro für nachhaltige Investitionen bereitstellen. 30 % der Mittel aus dem Fond InvestEU sollen direkt zur Bekämpfung der Klimaerhitzung eingesetzt werden. Der Green Deal enthält eine umfangreiche Palette an Maßnahmenpaketen, Aktionsplänen und gesetzlichen Novellierungen, die zusammen einen tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel herbeiführen sollen. Von besonderer Bedeutung für eine Vielfalt unter heimischen Tier- und Pflanzenarten ist die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Aktuell laufen hierzu Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten, deren nationale Umsetzungspläne den EU-Vorgaben gerecht werden müssen.

 
 
 
Raufusskauz2Friedhuber Druck

Raufusskauz Anhang I Vogelschutz-Richtlinie © Friedhuber

Ineinandergreifen verschiedener Strategien

Um den notwendigen Wirtschaftswandel zu erreichen und Klimakrise und Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken, sind gemeinsame Anstrengungen verschiedener Sektoren nötig. Gleichzeitig zur Biodiversitätsstrategie wurde die Farm-to-Fork-Strategie veröffentlicht, die sich zum Ziel gesetzt hat, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu etablieren und allen Europäer:innen eine gesunde Ernährung zu garantieren. Diese agrarökologischen Ziele stehen in engem Zusammenhang mit der EU-Bodenstrategie 2030, die eine Verringerung der Bodenerosion und den Schutz der Bodenfruchtbarkeit gewährleisten soll. Und ein weiterer unmittelbarer Zusammenhang ist an dieser Stelle zu nennen: Je nach Bewirtschaftung und Zustand können Böden entweder Kohlenstoffsenken- oder -quellen darstellen. Gleiches gilt für Wälder, die mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu unseren Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel werden. Die EU-Kommission hat deshalb auch eine Forststrategie vorgestellt, mit dem Ziel bis 2030 drei Milliarden neue Bäume anzupflanzen und zu deutlichen CO2-Einsparungen beizutragen.

Die Österreichische Biodiversitätsstrategie 2030

Am 14. Juli 2021 traf sich eine Kommission von Expert:innen, um den Entwurf zur Biodiversitätsstrategie 2030 für Österreich zu diskutieren. Unter Leitung des Klimaministeriums und mit Unterstützung durch das Umweltbundesamt erarbeitet, beinhaltet der Entwurf auch zahlreiche Inputs und Anliegen der Zivilgesellschaft. In einem partizipativen Prozess aus Stakeholder-Workshops und Austauschrunden entstanden, sollten Perspektiven aus Gesellschaft, Politik und Wissenschaft zusammengebracht werden.

Weitere Infos dazu: www.biodiversitätsdialog2030.at/

 

Für das gesamte Bundesgebiet werden folgende Ziele bis 2030 vorgeschlagen:
  1. Mindestens 30 % der Landesfläche stehen unter Schutz, Schutzgebiets-Netzwerk ist repräsentativ und ökologisch gut vernetzt 
  2. Mindestens 10 % der Landesfläche (d. h. ein Drittel der geschützten Gebiete) stehen unter strengem Schutz
  3. Alle prioritär eingestuften, degradierten Ökosysteme sind wiederhergestellt
  4. Reduktion der täglichen Flächeninanspruchnahme auf weniger als 2,5 Hektar
  5. Biodiversitätsschädigende Anreize und Subventionen sind abgebaut

 

Informationen zur vorhergehenden Biodiversitätsstrategie 2020 finden Sie hier.

 

 

Diese Praxisarbeit wurde von Einsatzstellen und Teilnehmer:innen des Freiwilligen Umweltjahres FUJ im Rahmen des FUJ-Lehrgangs gemeinsam umgesetzt (www.fuj.at).