Überblick


Der Fitness-Check ist Teil des REFIT-Programmes der Europäischen Kommission zur Überprüfung von EU-Rechtsvorschriften. Im Jahr 2015 wurden die europäischen Naturschutzrichtlinien – Vogelschutz-Richtlinie bzw. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – von der Europäischen Kommission evaluiert. Ziel dieses Fitness-Checks ist es, die europäischen Naturschutzgesetze auf fünf wirtschaftlich orientierte Kriterien (Effizienz, Effektivität, Relevanz, Kohärenz und Mehrwert) hin zu überprüfen.

Der Umweltdachverband und seine europäischen Partnerorganisationen EEB, BirdLife und WWF witterten in diesem Überprüfungsprozess die Gefahr einer massiven Abschwächung der europäischen Naturschutzstandards. Der Umweltdachverband und seine Projektpartner initiierten daher das prozessbegleitende Projekt gREen.watch. Im Rahmen dessen beteiligen sich österreichische Umwelt-NGOs am europaweiten Fitness-Check-Prozess. Der Umweltdachverband und seine Projektpartner setzen sich stark für eine Beibehaltung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien in der aktuellen Form ein.

Im Rahmen des Projekts bezog der Umweltdachverband gemeinsam mit dem WWF durch die Beantwortung der Stakeholder-Befragung Stellung. Ebenso beteiligten sich die Projektpartner an der Nature Alert-Kampagne, zu der europaweit über 500.000 Bürger:innen mobilisiert werden konnten.

Im Oktober 2015 übermittelten auf Initiative der deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks neun europäische Umweltminister:innen (Deutschland, Kroatien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien) einen gemeinsamen Brief an Umweltkommissar Karmenu Vella mit der Forderung, sich für den Erhalt der Richtlinien einzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich auch Griechenland und Belgien dem Schreiben angeschlossen.

Mitte November 2015 wurden der vorläufige Bericht über die Ergebnisse der Stakeholder-Konsultation sowie die Ergebnisse der öffentlichen Befragung veröffentlicht. Am 20. November 2015 fand schließlich in Brüssel die offizielle Fitness-Check-Conference statt, im Rahmen derer die zusammengeführten Ergebnisse präsentiert wurden. Die Diskussionsergebnisse dieser Konferenz wurden in die "Evaluation Study to support the Fitness Check" (März 2016) aufgenommen.

Anfang Februar 2016 konnte ein weiterer Meilenstein im Fitness Check-Prozess erreicht werden. Das EU-Parlament stimmte mit überwältigender Mehrheit (592 von 751 Stimmen) für den Initiativbericht des belgischen Abgeordneten Mark Demesmaeker zum Midterm-Review der EU-Biodiversitäts-Strategie 2020 und somit indirekt für die Beibehaltung der Europäischen Naturschutzrichtlinien.

Der Bericht zeigt die fundamentale Bedeutung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa auf und fordert gleichzeitig, die Richtlinien unverändert zu lassen. Der Fokus solle stattdessen auf eine verbesserte Finanzierung und Umsetzung der Richtlinien gelegt werden. BirdLife Österreich, WWF Österreich, EU-Umweltbüro und Umweltdachverband haben sich im Vorfeld des Votums mit einem Brief an alle österreichischen Europa-Parlamentarier:innen gewendet und sie gebeten, den Demesmaeker-Bericht zu unterstützen. Erfreulicherweise stimmten alle anwesenden österreichischen Abgeordneten dem Bericht zu.

Die Publikation des Kommissions-Arbeitspapiers, welche für Anfang Juni 2016 eingeplant war, wurde am 9. Juni sehr kurzfristig und unerwartet auf Herbst 2016 verschoben. Auch die zwischen 28. und 30. Juni 2016 anberaumte, internationale "Conference on future-proof EU Nature Policy" der Niederländischen Ratspräsidentschaft in Amsterdam wurde äußerst kurzfristig und ohne Ersatztermin abgesagt.

Zwischenzeitlich stimmten die neun österreichischen Naturschutzlandesräte am 17. Juni 2016 einstimmig gegen eine Abänderung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien und für eine bessere Implementierung und Finanzierung. Sie fordern damit auch Bundesminister Andrä Rupprechter auf, diese Haltung auf europäischen Ratssitzungen einzunehmen.

Indes wurde Anfang Juli auf Druck der EU-Umweltverbände die Fitness-Check-Studie (Finalversion von März 2016) veröffentlicht, die von den internationalen Instituten Milieu, IEEP und ICF verfasst wurde. Sie belegt klar, dass die Richtlinien in allen fünf Bewertungskriterien fit for purpose sind. Die wichtigsten Ergebnisse sind hier zusammengefasst. 

Am 7. Dezember 2016 entschied schließlich die Europäische Kommission im Kollegium der Kommissare, die Naturschutz-Richtlinien in ihren jetzigen Formen beizubehalten und einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung auszuarbeiten. Darin sollen das unzureichende Management und das Fehlen der entsprechenden Finanzierung adressiert werden.

Damit folgt die Kommission nach einem fast 2-jährigen Überprüfungsprozess den Evaluierungsergebnissen und kommt den daraus erfolgten, vielfachen Forderungen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, EU-Parlament, einer Vielzahl an nationalen Umweltminister:innen sowie NGOs nach (siehe auch Presseaussendung). Die Kommission hat anerkannt, dass die Richtlinien bei vollständiger Umsetzung ihren Zweck erfüllen. Am 16. Dezember 2016 veröffentlichte die Kommission das entsprechende Arbeitspapier.

Der Umweltdachverband möchte sich an dieser Stelle herzlich für die Unterstützung der Kampagne #NatureAlert bei allen teilnehmenden Bürger:innen bedanken!

 

Untenstehend finden Sie eine Nachlese zu den Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des von EU und Bund geförderten LE-Projekts gREen.watch. Weiterführende Links bieten eine Vertiefung in die Thematik.

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EU-Umweltminister:innen sprechen sich gegen die Abänderung der Richtlinien aus

520.325

EU-Bürger:innen nahmen an der Kampagne Nature Alert teil (das sind 94 % aller Antworten)