Umweltdachverband und Naturschutzbund begrüßen VfGH-Urteil: Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit gestärkt
Wie heute bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem richtungsweisenden Urteil den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben