Alpenkonvention und Alpenkonventionsbüro

Die Alpenkonvention ist wegweisend für nachhaltiges Leben in den Alpen und als erster internationaler Vertrag zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung einer gesamten Gebirgskette eine Pionierin ihrer Art. Sie ist völkerrechtlich verbindlich anzuwenden und wurde von allen acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und der EU ratifiziert. Mit ihrem integrativen Ansatz, der die ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimension der Nachhaltigkeit miteinbezieht, ist die Alpenkonvention zudem Vorreiterin für andere Bergregionen Europas bzw. Konventionen, wie etwa die Karpatenkonvention.

Nationalpark Gesaeuse A Hollinger 60

Nationalpark Gesäuse © Andreas Hollinger

Die Alpenkonvention enthält acht Durchführungsprotokolle, die in verschiedenen Sachbereichen der Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz des sensiblen alpinen Ökosystems dienen. In Österreich traten die acht Durchführungsprotokolle sowie das Zusatzprotokoll Streitbeilegung im Dezember 2002 in Kraft.

Das Alpenkonventionsbüro von CIPRA Österreich mit Sitz in Wien engagiert sich für die konsequente Umsetzung der Alpenkonvention. Zudem werden Aktivitäten gesetzt, um den Kenntnisstand bzw. die Bewusstseinsbildung über die Alpenkonvention zu unterstützen sowie allfällig bestehende Vorurteile in der Bevölkerung oder auf behördlicher und politischer Ebene abzubauen. Weiters koordiniert das Büro auch die Rechtsservicestelle Alpenkonvention, welche seit 2009 auf unbürokratische Weise fundierte Rechtsauskünfte hinsichtlich der Anwendung der Alpenkonvention liefert. Darüber hinaus pflegt die Rechtsservicestelle die Rechtsdatenbank Alpenkonvention.