Umweltdachverband: Ökostromgesetz-Novelle – nicht ohne Rücksicht auf die Natur!

  • Novelle des Ökostromgesetzes braucht Umdenken bei der Wasserkraft
  • NEIN zu Kraftwerksbau an Flussjuwelen
  • Fokus auf Effizienzsteigerung
  • UWD-Vollversammlung beschließt Positionspapiere zur naturverträglichen Energiewende und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich

 Wien, 14.10.16 (UWD) Bei seiner gestrigen Vollversammlung in Linz hat der Umweltdachverband wichtige Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich einer naturverträglichen Energiewende gefasst, die von den 37 Mitgliedsorganisationen des Umweltdachverbandes mitgetragen werden. „Der Ausbau und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energieträger sind nicht immer und überall ökologisch verträglich – Kleinwasserkraftwerke etwa, die Naturjuwele gefährden, konterkarieren die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Wir fordern in unseren Positionspapieren daher, dass die Energiewende naturverträglich gestaltet werden muss und Naturschutz, Umweltverträglichkeit, Landschaftsschonung, Standortgerechtigkeit und eine nachhaltige Raumnutzung berücksichtigt werden“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

 Erneuerbare stoßen an die Grenzen ihrer ökologischen Verträglichkeit
Der Ausbau erneuerbarer Energieträger wird in Österreich maßgeblich durch die Förderpolitik des Ökostromgesetzes (ÖSG) bestimmt. Laut ÖSG 2012 sollen bis 2020 zusätzlich über 4.400 MW durch Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft sowie Biomasse und Biogas ausgebaut werden. „Auch in Zukunft auf den Ausbau der Erneuerbaren zu setzen, ist prinzipiell gut und richtig. Mindestens so wichtig ist aber, endlich die Themen Energieeffizienz  und Energiesparen ernsthaft anzugehen. Denn obwohl die Ausbauziele laut Ökostrombericht 2015 übererfüllt werden, wurde der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren am Endverbrauch nicht gesteigert. Auf der einen Seite frisst der Zuwachs im Stromverbrauch den Ausbau auf. Andererseits stoßen die Erneuerbaren an die Grenzen ihrer ökologischen Verträglichkeit. Die Politik muss diese Fakten berücksichtigen und auch an anderen Stellschrauben drehen“, fordert Maier.

ÖSG-Novelle: NEIN zur Förderung naturzerstörerischer Kleinkraftwerke
Fest steht: Das Potenzial für einen Wasserkraftausbau ist bereits erschöpft. Dennoch soll auch die Neuerrichtung von Klein- und Kleinstkraftwerken mit Millionenbeträgen über das ÖSG gefördert werden. Laut aktuellem Entwurf der ÖSG-Novelle 2016 ist eine weitere Erhöhung dieser Förderbeträge vorgesehen – ein mehr als fragwürdiges Vorhaben! Vor allem auch in Hinblick auf den Nutzen von Kleinwasserkraftwerken ist der Schaden durch die damit verbundenen Eingriffe in die Natur überproportional hoch! So ist zum Beispiel die im Raum stehende Ökostromförderung des Kleinkraftwerks an der Schwarzen Sulm von rund drei Millionen Euro geradezu absurd. Die Subventionierung dieses und weiterer energiewirtschaftlich nicht darstellbarer Kleinwasserkraftwerke durch öffentliche Gelder würde nicht nur die Ziele der WRRL konterkarieren, sondern einen negativen Präzedenzfall schaffen, der dramatische Auswirkungen auf die gesamte Gewässerlandschaft des Landes hätte. „Eine undifferenzierte Förderung des Wasserkraftausbaus geht an den Anforderungen an eine  naturverträgliche Energiewende völlig vorbei“, kritisiert Maier.

Schluss mit öffentlich subventionierter Naturzerstörung
Dem UWD und seinen Mitgliedsorganisationen gilt als Prämisse: Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft im Spannungsfeld zwischen Energieproduktion und Gewässerschutz ist zwar möglich, aber nur eingeschränkt unter Berücksichtigung strategischer Planungsinstrumente, in denen neben energiewirtschaftlichen Nutzungsinteressen insbesondere auch die Interessen des Gewässer- und Naturschutzes Berücksichtigung finden. Dies umso mehr, da rund zwei Drittel aller aktuellen Wasserkraftwerksvorhaben in sensiblen Gebieten, wie z. B. Natura 2000-Gebieten oder Gewässerstrecken in (sehr) gutem ökologischem Zustand, verortet sind – und andere Lösungen für eine nachhaltige Energiewende zur Verfügung stehen. „Öffentlich subventionierte Naturzerstörung ist ein Irrsinn! Im Bereich der Wasserkraft muss der Fokus auf Repowering und Effizienzsteigerung gerichtet werden. Die geplanten ÖSG-Aufstockungsmittel für die Wasserkraft wären zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus weitaus besser eingesetzt. Unser Land braucht ein Ökostrom-Förderregime, das spezifische, umsichtige Lösungen für alle Erneuerbaren und den Umbau des Systems im Fokus hat, nicht ausschließlich den Bau neuer Kraftwerke. Unsere klare Forderung lautet daher, dass die überfällige ÖSG-Novelle auf eine naturverträgliche Energiewende fokussiert, die den Naturschutz berücksichtigt, und u. a. keine Förderungen für die Errichtung von Kraftwerken in sensiblen Gebieten vergeben werden“, so Maier abschließend.

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