Umweltdachverband warnt: Massive Aufweichung von Naturschutzstandards in Salzburg zu befürchten!

  • Starke Mängel und Unverständlichkeiten in Begutachtungsentwurf der Salzburger Naturschutzgesetzes-Novelle
  • Geplante Einsparungen in Genehmigungsverfahren fördern Wildwüchse bei Golfplätzen, Parkplätzen und Co.
  • Ausgleichmaßnahmen werden zu Kuhhandel

Wien 18.11.15 (UWD) Die gestern abgelaufene Stellungnahmefrist zur geplanten Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes nehmen der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen zum Anlass, vor einer drohenden Aufweichung der Naturschutzstandards zu warnen. „Zwar begrüßen wir die geplante Einführung der neuen Schutzgebietskategorie ‚Biosphärenparks‘ und die Verbesserung des Baumschutzes in der Stadt Salzburg, kritisieren aber massiv geplante Streichungen von Genehmigungstatbeständen“, so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Nationalpark Gesaeuse A Hollinger 27A

Nationalpark Gesäuse © Andreas Hollinger

Wildwuchs bei Anlagenvergrößerungen zu befürchten

LH Haslauer kündigte bereits im Vorfeld an, ein Drittel aller Naturschutzverfahren einsparen zu wollen und begründet dies mit Personalengpässen. „Diese Kürzungen als Einsparungsmaßnahme zu verkaufen und als Argument anzuführen, die Bewilligungspflicht für Anlagenvergrößerungen bis zu einem bestimmten Schwellenwert aufzuheben, ist sachlich nicht vertretbar!“, so Maier weiter. „Einem Wildwuchs an Vergrößerungen bestehender Golfplätze, Parkplätze, Flugplätze u. v. m. wird so Tür und Tor geöffnet!“ Unverständlich ist für den Umweltdachverband auch die Beschränkung behördlicher Nachkontrollen auf Stichproben. „Diese Regelungen werden so von niemanden ernst genommen und karikieren jegliche ernsthafte Versuche zur Verbesserung des Status quo“, so Maier dazu.

Ausgleichmaßnahmen geraten zu Kuhhandel

Laut des vorliegenden Begutachtungsentwurfes sollen zudem Ausgleichmaßnahmen künftig auch in Form einer finanziellen Ersatzleistung möglich sein und nicht wie bisher ausschließlich über die Schaffung von Ersatzlebensräumen. „Abgesehen von der offensichtlichen Europarechtswidrigkeit dieser Regelung dürfen finanzielle Ersatzzahlungen aus unserer Sicht nur als ultima ratio in Frage kommen und müssen zweckgebunden sein. Sollte dies so beschlossen werden, ziehen wir in jedem Fall vor den Europäischen Gerichtshof“, so Maier. Äußerst kritisch sehen der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen auch, dass Naturschutzprojekte, die von der Naturschutzbehörde oder in ihrem Auftrag verwirklicht worden sind, künftig bis 6 Jahre im Nachhinein als Ausgleichsmaßnahmen für Naturzerstörungsprojekte Dritter anrechenbar sein sollen. „Diese wenig durchdachte Finanzierungsstrategie des Salzburger Naturschutzes ist geradezu absurd und gleicht einem Kuhhandel. Wir lehnen das aufs Vehementeste ab!“, so Maier weiter. „Diese massive Erosion von Naturschutzstandards ist österreichweit einzigartig und bisher nie dagewesen. Ich appelliere an Landeshauptmann Haslauer und seine Stellvertreterin Rössler, sich diesen Schritt noch einmal gut zu überlegen“, so Maier abschließend.

Offizielle Stellungnahme des Umweltdachverbandes und seiner Mitgliedsorganisationen

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