Nachlese Aarhus-Fachenquete

Im Zentrum der Aarhus-Konvention steht bekanntermaßen die Einräumung der Rechte auf Umweltinformation, Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren und Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an Mitglieder der (betroffenen) Öffentlichkeit. Der Gerichtszugang für die Öffentlichkeit, wie insbesondere Umweltorganisationen, ist nach wie vor nur für ausgewählte Umweltverfahren umgesetzt.

Zusätzlich erfordert die rege Rechtsprechungstätigkeit der Gerichte – man denke etwa an das jüngere EuGH-Urteil Protect (C-664/15) – die Rechtslage hinsichtlich des nach der Aarhus-Konvention gebotenen Rechtsschutzes neu zu evaluieren. Nicht zuletzt auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ergeben sich dadurch viele neue spannende Fragestellungen. Im Rahmen unserer Aarhus-Fachenquete wurde die aktuelle Diskussion weitergeführt und der derzeitige rechtliche Rahmen für den Zugang zu Gerichten präsentiert.
Das detaillierte Programm finden Sie hier: Download PDF

Hier finden Sie Programmablauf sowie die Präsentationen der Vortragenden:

Die im Rahmen der Aarhus-Fachenquete präsentierte Aarhus-Studie wird im Laufe des Augusts publiziert und den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden.
Den Begutachtungsentwurf für das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 finden Sie hier.

Veranstalter: Umweltdachverband GmbH in Kooperation mit ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

Eine Initiative im Rahmen des LE-Projektes „KOMM-Recht reloaded“, welches vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und der EU gefördert wird.LE14 20 BMNTneu selbst erstellt MIS